Vertragsrecht/AGB - Contract Structuring/ Terms and Conditions
"Vertr?ge werden f?r schlechte Zeiten gemacht, nicht f?r Gute." Weitblick, Risikobewusstsein und Kenntnis der neuralgischen Punkte - Unentbehrlich.
Vertragsgestaltung ist anspruchsvoll. Nun muss zwar nicht jeder Vertrag ein Kunst?werk sein, gewisse Mindestanforderungen sollte dieser aber schon erf?llen, damit er seinen eigentlichen Zweck - Rechtssicherheit - auch erf?llen kann. Es ist immer wieder zu erleben, dass bei der Erstellung der Vertr?ge nicht diejenige Sorgfalt an den Tag gelegt wurde, die es bedurft h?tte, was mitunter katastrophale (und zugleich vermeidbare!) Folgen haben kann.
Erfahrungsgem?? wird Vertragsgestaltung oftmals als "l?stiges ?bel" empfungen: Die Sache wird "schon gut gehen", wir liefern ja nur was ... Der Gedanke an ein Scheitern ist bei Vertragsschluss weit entfernt. Wenn alles gut geht, wird man den Vertrag auch nicht brauchen. Kommt es bei der Vertragsdurchf?hrung allerdings zu St?rungen, zeigt sich der Wert eines "guten Papiers". Genau daf?r werden Vertr?ge gemacht. Daneben gilt es zu Bedenken, dass gute Vertr?ge eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung von Lieferanten- und Kundenbeziehungen sind. Nicht nur Sie wollen sich auf Ihren Kontrahenten verlassen wollen, Ihr Partner auch auf Sie. Vertr?ge pr?gen den Ruf Ihres Unternehmens und sind ein Abbild dessen, wof?r Sie stehen wollen: Seri?sit?t, Verl?sslichkeit, Ergebnisorientierung und Fairness.
Vertragsrecht ist ein komplexes und kompliziertes Rechtsteilgebiet mit ?u?erst hoher Relevanz: Gesch?ftliche Aktivit?ten ohne Vertr?ge sind nicht vorstellbar. Umso wichtiger ist es, hier gut aufgestellt zu sein. Die richtige Einsch?tzung des Vertragsziels, die Kenntnis der Fehlerquellen auf dem Weg dorthin und das entsprechende Handwerkszeug, um die Risiken auszuschlie?en, sind die ben?tigten Zutaten, um Vertr?ge rechtssicher zu machen. Ganz gleich ob Rahmenvertr?ge, Liefervertr?ge, Kaufvertr?ge, oder Werkvertr?ge: Ich kl?re mit Ihnen als Experte f?r die Investitionsg?terindustrie s?mtliche Fragen aus dem vertragsrechtlichen Bereich. Ich ?berpr?fe bestehende Vertr?ge, unterst?tze bei Gestaltung, Umsetzung und Abwicklung der Vertragsverh?ltnisse und setze vertragliche Anspr?che gegebenenfalls gerichtlich durch.
Sehr h?ufig sind Kern einer vertragsrechtlichen Streitigkeit auch Allgemeine Gesch?ftsbedingungen. Der eigentliche Vertrag kommt oft nicht durch einen ausverhandelten Vertrag durch Rede und Gegenrede zustande, sondern durch ein entsprechendes Angebot, Bestellung und nachfolgende Bestellbest?tigung. W?hrend dieses Vorgangs wird auf die Geltung der Gesch?ftsbedingungen hingewiesen. Die Verwendung Allgemeiner Gesch?ftsbedingungen soll zur Rationalisierung beitragen. Unternehmen, die vielfach aufgrund der Produktpalette gleichartige Vertr?ge abschlie?en, verwenden Bedingungen, die an die Bed?rfnisse des Unternehmens und jeweiligen Gesch?fts angepasst sind.
Allgemeine Gesch?ftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen, die f?r eine Vielzahl von Vertr?gen vorformuliert sind und bei Vertragsschluss der anderen Partei gestellt werden. Ob die Vertragsbedingungen vom Verwender selbst oder von einem Dritten - z.B. Vereine, Verb?nde und andere Organisationen - formuliert wurden, spielt keine Rolle. Im kaufm?nnischen Verkehr setzt die Einbeziehung von AGB voraus, dass die Vertragspartner ihre Anwendung ausdr?cklich oder stillschweigend vereinbaren, die Voraussetzungen des ? 305 Abs. 2 BGB (Hinweis- und Kenntnisnahmem?glichkeit) m?ssen jedoch gem?? ? 310 Abs. 1 BGB nicht vorliegen. Im unternehmerischen Verkehr (B2B) h?ufig anzutreffen sind "sich widersprechende" AGB. Der Lieferant stellt seine Lieferbedingungen, der K?ufer seine Einkaufsbedingungen (sog. "battle-of-forms"). Hier besteht oftmals die irrige Anahme, man k?nne durch eine Erkl?rung in seinen AGB, dass diese auch dann gelten, wenn von der Gegenseite abweichende Bedingungen gestellt werden, seinem Regelwerk zur Wirksamkeit verhelfen. Tats?chlich aber gilt das Prinzip der Kongruenzgeltung: Nur die ?bereinstimmenden Klauseln gelten. Widersprechen sie sich, kommen weder die einen, noch die anderen Klauseln zur Anwendung. Insoweit ist dann auf dispositives Gesetzesrecht zur?ckzugreifen. Dies kann f?r den Lieferanten misslich sein, da das Gesetz eher kundenfreundlich ausgestaltet ist.
Unwirksame Klauseln k?nnen zu einem b?sen Erwachen f?hren und schnell teuer werden, insbesondere wenn es sich um Verzugsfolgen- oder Haftungsklauseln handelt. Hierbei sollten Sie deshalb keine Kompromisse eingehen und auf die Expertise eines erfahrenen Fachmannes vertrauen, der sich tagt?glich mit Gesch?ftsbedingungen aus dem Mittelstand auseinandersetzt.